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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2011 - L 15 AS 182/10 NZB   

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https://dejure.org/2011,123975
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2011 - L 15 AS 182/10 NZB (https://dejure.org/2011,123975)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.07.2011 - L 15 AS 182/10 NZB (https://dejure.org/2011,123975)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - L 15 AS 182/10 NZB (https://dejure.org/2011,123975)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2011 - L 15 AS 182/10
    Es weiche damit von der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 18. Februar 2010 (Az.: B 4 AS 29/09 R) ab.

    Damit weicht das SG aber nicht von der Entscheidung des 4. Senates des BSG (Urteil vom 18. Februar 2010 Az.: B 4 AS 29/09 R) ab, das die Ausführungen des BVerfG vielmehr in dem Sinne deutet, dass dessen Ausführungen, wonach die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des BVerfG zu schließen sei, dahin zu verstehen sei, dass in laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren eine "Härteleistung" aufgrund von Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 1 GG zu gewähren sein kann.

  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2011 - L 15 AS 182/10
    Denn das Bundesverfassungsgericht habe in einem Beschluss vom 24. März 2010 (Az.: 1 BvR 395/09) noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Regelung, in besonderen Härtefällen Leistungen gem. Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 1 GG zu gewähren, die eigentlich vom Gesetzgeber zu schaffende einfachgesetzliche Anspruchsgrundlage ersetze.

    Der Klägerin ist auch insoweit Recht zu geben, als das BVerfG diese Ausführungen mit seinem Beschluss vom 24. März 2010 (Az.: 1 BvR 395/09) noch einmal bekräftigt hat, in dem es in der genannten Entscheidung ausführte, die in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 geschaffene Regelung, in Härtefällen Leistungen entsprechend Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 1 GG zu gewähren, gelte nur für die Zeit bis zur Schaffung einer entsprechenden Härtefallregelung durch den Gesetzgeber.

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2011 - L 15 AS 182/10
    Für einmalige Bedarfe gilt die vom BVerfG geschaffene Härtefallregelung ohnehin nicht (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 - Rdn. 16).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2011 - L 15 AS 182/10
    Weiter hat es ausgeführt, an der Anwendung dieser Vorschrift ändere auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) nichts.
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